FAQ TV-Versorgungsbetriebe
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Was bedeutet die wertgleiche Umrechnung des Mindestbetrages?
Im TV-V sind unter 4 Prozent der Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 4 und nur 5 Prozent in der EG 5, wo der Mindestbetrag etwas günstiger wirken würde als 1,56 Prozent. Deshalb hätten die Arbeitgeber im TV-V bei Beibehaltung des Mindestbetrags weniger Aufwand als die im TVöD. Die Umrechnung in einen höheren Prozentsatz sorgt für eine stärkere Steigerung der Wechselschicht- und Schichtzulage (§ 10 Abs. 10 TV-V).
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Wer erhält die Corona-Sonderzahlung?
Die Sonderzahlung wird auch im TV-V gezahlt nach der gleichen Staffelung wie im TVöD:
EG 1 bis 8 = 600 Euro, EG 9 bis 12 = 400 Euro, EG 13 bis 15 = 300 Euro.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig nach § 7 Abs. 3 TV-V. -
Wo steht, dass die Corona-Sonderzahlung steuer- und beitragsfrei ist?
Die Steuer-und Beitragsfreiheit ergibt sich nicht aus dem Tarifvertrag, sondern aus der Gesetzgebung. Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 2 ist in der Tarifeinigung nur dafür Sorge getragen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der neuen Regelung im EStG erfüllt sind.
Die Steuerfreiheit ergibt sich aus § 3 Nr. 11 a des Einkommensteuergesetzes, der mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ eingefügt wurde. Die Beitragsfreiheit ergibt sich aus dem – schon länger unverändert geltenden – § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV): Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen: „Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: 1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt“.
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Gibt es auch im TV-V die Möglichkeit eines Jobrades?
Ja! Auch in TV-V-Betrieben kann Entgeltumwandlung für Fahrradleasing gemacht werden.
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Welche Bedeutung hat die geänderte Bewertung von Reisezeiten?
Die Übertragung der Regelung gemäß § 44 Absatz 2 BT-V (Wertung von Reisezeiten) in den TV-V verdrängt nicht günstigere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
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Gibt es weiterhin die Möglichkeit der Altersteilzeit?
Ja! Der Tarifvertrag wurde unverändert verlängert und hat weiterhin Geltung im TV-V.
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Mehr Freistellung!
ver.di-Aktive, die in Satzungs-Gremien gewählt sind, können künftig pro Jahr zwei Tage mehr Freistellung für diese wichtige Arbeit bekommen: Jetzt 8 statt nur 6 Tage.
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Gibt es Änderungen im Bereich der Eingruppierung?
Ja! ver.di hat eine kleine Änderung in der Anlage 1, der Entgeltordnung zum TV-V, vereinbart. Im Tätigkeitsbeispiel 9.4.2. heißt es jetzt:
Bau und/oder Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz, was es leichter macht, die Eingruppierung zu erreichen. -
Ist der TV COVID verlängert worden?
Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit ist unverändert bis zum 31.12.2021 verlängert worden.
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Ist auch im Bereich des TV-V angestrebt, die praxisintegrierten dualen Studiengänge zu tarifieren?
Leider nein. Innerhalb der VKA hat sich der Gruppenausschuss Versorgung geweigert, sich einer Tarifierung dieser Studiengänge anzuschließen, so dass sie in TV-V-Betrieben tariflos bleiben.
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Welche Regeln gelten für die Arbeitszeitangleichung Ost-West?
Wie für die Beschäftigten im TVöD gilt auch für den TV-V: ab dem 1. Januar 2022 müssen im Osten noch 39,5 Stunden gearbeitet werden und ab dem 1. Januar 2023 ist mit 39 Stunden die Angleichung endlich geschafft.
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Gibt es im Bereich des TV-V Veränderungen der Sonderzahlung?
Die Erhöhung der Jahressonderzahlung im TVöD um 5 Prozent für die EG 1 bis 8 ab 2022 ist die Rücknahme einer früheren Kürzung. Eine Übertragung in den TV-V stand deshalb nicht zur Debatte.